Grund- und Gewerbesteuer
Am 15. Februar wird die erste Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer 2020 zur Zahlung fällig. Um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden, werden die Steuerpflichtigen gebeten, den Zahlungstermin zu beachten.
Bei Abbuchern wird die fällige Grundsteuer / Gewerbesteuer belastet.
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